Herzlich willkommen
Unsere Fachbereiche
Haftpflichtschäden
Kaskoschäden
Gerne erstellen wir für Sie Schadengutachten nach einem Kaskofall. Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Hierbei legen wir ebenfalls die BVSK-Honorartabelle zugrunde. Lassen Sie sich doch vorher eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben. Bei Vorlage dieser Freigabe rechnen wir gerne unser Honorar mit Ihrer Versicherung ab.
Unser Tipp: Gerade bei Kaskoschäden bis 1.500,-- € wird es von den Versicherern gernegesehen, wenn lediglich ein Kurzgutachten erstellt wird. Bieten Sie dies bei einer telefonischen Anfrage Ihrem Kaskoversicherer an, und Sie werden in aller Regel eine Kostenübernahmeerklärung bekommen.
Schadenskalkulation bei Bagatellschäden
Bei eine Schadenshöhe von ca. 750 € werden in der Regel kein Gutachten erstellt. Um seine Ansprüche gegenüber den Schädiger/Versicherung gelten machen zu können benötigen sie einen Kostenvoranschlag der Werksatt, oder Schadenskalkulation von sachverständiger ihrer Wahl.
Unser Tipp: Eine Schadenshöhe von ca. 750 € ist bei moderner Fahrzeuge relativ schnell erreicht. Oft einmal werden versteckte Schäden am Fahrzeug durch Besitzer nicht erkannt. Sprechen Sie auch in solchen Fällen mit einem KFZ-Sachverständigen ihres Vertrauens. Ihr Vorteil: Durch fundierte Schadensaufnahme trifft der Sachverständiger alle beweissichernde Maßnahmen. Im Streitfall haben Sie die nötigen Beweise. Beachten Sie ein Kostenvoranschlag gilt nicht als Beweismittel